Hier finden Sie Erklärungen zu Begriffen aus der Finanzwelt. Von A wie ABC-Analyse bis Z wie Zinsen. Besuchen Sie unser Anlageberaterportal unter www.anlageberater.at und erhalten Sie Informationen aus der Finanzwelt. Unser Steuerberaterportal www.steuerberater.at bietet viele Informationen für Steuerberater, Steuerzahler und Steuersparer und Tipps und Tricks zum Steuersparen.

Finanzlexikon: innung

innung

Als Innung wird die fachliche Organisationsform des Handwerks auf lokaler bzw. regionaler Ebene (meist sind dies die Landkreis-Grenzen) bezeichnet. In ihr schließen sich Handwerker des gleichen oder ähnlicher Handwerke zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen zu fördern.

Die Mitgliedschaft in einer Innung ist für Handwerksbetriebe freiwillig (im Gegensatz zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer).

Ihre Aufgaben sind in der Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks) geregelt. Im wesentlichen sind dies:

* Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder
* Pflege des Gemeingeist und der Berufsehre sowie Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen
* Regelung und Überwachung der Lehrlingsausbildung, Abnahme von Gesellenprüfungen
* Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen (z.B. durch Fachschulen oder Lehrgänge)
* Erstattung von Gutachten und Auskünften über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke
* Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern.

Die Rechtsform der Innungen ist Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie stehen unter der Rechtsaufsicht der jeweiligen Handwerkskammer.

Häufig haben die Innungen gemeinsame Geschäftsstellen mit den Kreishandwerkerschaften.

Die Finanz-Informationen basieren auf der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation.